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Rechtliche Grundlagen des Landes Sachsen-Anhalt

Die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse im Lehrerbereich erfolgt auf der Grundlage des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (§ 30 Absätze 7 bis 9).

Anträge auf Erteilung einer Lehrbefähigungen für mindestens ein in Sachsen-Anhalt gültiges Unterrichtsfach werden auf der Grundlage der Verordnung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen als Lehrerin oder Lehrer für eine Tätigkeit im Land Sachsen-Anhalt (ALVO LSA) bearbeitet.

Verordnung zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen als Lehrerin oder Lehrer für eine Tätigkeit im Land Sachsen-Anhalt (ALVO LSA)

Darüber hinaus können Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz die Laufbanbefähigung für ein in Sachsen-Anhalt eingerichtetes erwerben. REchtliche Grundlagen dafür sind die Laufbahnverordnung und die Schuldienstlaufbahnverordnung.

Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten im Land Sachsen-Anhalt
(Laufbahnverordnung - LVO LSA)

Verordnung über die Laufbahnen des Schuldienstes im Land Sachsen-Anhalt (Schuldienstlaufbahnverordnung - SchulDLVO LSA)