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Bildungsstandards gelten bundesweit

Durch die Kultusministerkonferenz (KMK) wurden in den Jahren 2003, 2004 und 2012 Bildungsstandards beschlossen. Sie bieten – im Zusammenhang mit dem Lehrplan bzw. den Rahmenrichtlinien für das jeweilige Fach – durch die Fokussierung auf grundlegende Kompetenzen eine Orientierung für die Planung, Durchführung und Evaluation des Unterrichts.

Sie stellen die Grundprinzipien eines Unterrichtsfaches heraus, beschreiben die erwarteten Kompetenzen einschließlich der ihnen zugrunde liegenden Wissensbestände am Ende eines Bildungsganges sowie die damit verbundenen Leistungen. Sie orientieren schulformübergreifend und werden durch Aufgabenbeispiele konkretisiert, anhand derer Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler die geforderten Fähigkeiten und Kenntnisse von Lernenden erkennen können.

Bundesweit geltende Bildungsstandards gibt es derzeit

  • für den Primarbereich (Jahrgangsstufe 4) für die Fächer Deutsch und Mathematik,
  • für den Hauptschulabschluss (Jahrgangsstufe 9) für die Fächer Deutsch, Mathematik und Erste Fremdsprache (Englisch/Französisch),
  • für den Mittleren Schulabschluss (Jahrgangsstufe 10) für die Fächer Deutsch, Mathematik, Erste Fremdsprache (Englisch/Französisch), Biologie, Chemie und Physik.
  • für die Allgemeine Hochschulreife für die Fächer Deutsch, Mathematik und die fortgeführte Fremdsprache (Englisch/Französisch).

Zur Einführung der Bildungsstandards in Sachsen-Anhalt

Mit den vorliegenden Bildungsstandards wurde auf nationaler Ebene ein Maßstab zur individuellen Förderung sowie zur Vergleichbarkeit von Ergebnissen unterrichtlicher Bildungsarbeit geschaffen. Dies ist auch deshalb wichtig, weil in Deutschland mit Abschlusszeugnissen gleichzeitig Zugangsberechtigungen für weiterführende Bildungseinrichtungen erworben werden und somit die Frage nach der Vergleichbarkeit der Abschlüsse besonders bedeutsam ist. Die Bildungsstandards formulieren fachliche und fachübergreifende Basisqualifikationen, die für die weitere schulische und berufliche Ausbildung von Bedeutung sind und die anschlussfähiges Lernen ermöglichen. Sie verpflichten die Schulen einerseits zur Rechenschaftslegung ihrer Ergebnisse, sie ermöglichen andererseits aber auch mehr Eigenverantwortung der Schulen, denn Bildungsstandards standardisieren nicht den Prozess der Bildung, das heißt das Lehren und Lernen; sie definieren hingegen eine normative Erwartung, die erreicht werden soll.

Die von der Kultusministerkonferenz verabschiedeten Bildungsstandards

  • greifen die Grundprinzipien des jeweiligen Unterrichtsfaches auf,
  • beschreiben die fachbezogenen Kompetenzen einschließlich zugrunde liegender Wissensbestände, die Schülerinnen und Schüler bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ihres Bildungsweges erreicht haben sollen,
  • zielen auf systematisches und vernetztes Lernen und folgen so dem Prinzip des kumulativen
    Kompetenzerwerbs,
  • beschreiben erwartete Leistungen im Rahmen von Anforderungsbereichen,
  • beziehen sich auf den Kernbereich des jeweiligen Faches und geben den Schulen Gestaltungsräume für ihre pädagogische Arbeit,
  • weisen i. S. von Regelstandards ein mittleres Anforderungsniveau aus und
  • werden durch Aufgabenbeispiele veranschaulicht.

Bildungsstandards dienen der Schul- und Unterrichtsentwicklung; sie liefern notwendige Parameter zur internen Evaluation (z. B. Anforderungen für Leistungskontrollen) und zur externen Evaluation (Anforderungen von Vergleichsarbeiten, zentralen Klassenarbeiten, Abschlussprüfungen).
Zur Implementierung der Bildungsstandards wurden und werden in Sachsen-Anhalt die Schulbehörden, Schulleiterinnen und Schulleiter und Lehrkräfte der entsprechenden Schulformen sowie Eltern mit den Zielen und Inhalten der Standards und den damit zusammenhängenden weiteren Maßnahmen in thematischen Dienstberatungen, regionalen und schulinternen Fortbildungssequenzen sowie in thematischen Elternabenden an den Schulen vertraut gemacht (s. RdErl. des MK vom 15.03.2004). In diesen Veranstaltungen werden – im Zusammenhang mit bundesweiten Bildungsstandards – die Intentionen und ersten Ergebnisse der landesweiten Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung thematisiert, insbesondere:

  • der Bezug zwischen Lehrplänen/Rahmenrichtlinien und Bildungsstandards,
  • die Verbesserung der Aufgabenkultur zur Umsetzung der Lehrpläne/Rahmenrichtlinien im Unterricht durch Nutzung des Pools niveaubestimmender Aufgaben für Deutsch, Mathematik und die erste Fremdsprache und des Pools niveaubestimmender Aufgaben für den
    naturwissenschaftlichen Unterricht,
  • die landesweiten zentralen Leistungserhebungen (zentrale Klassenarbeiten, schriftliche Abschlussprüfungen, schriftliche Abiturprüfungen, Vergleichsarbeiten) und die daraus abzuleitenden Schlussfolgerungen für die Einzelschule,
  • der Leistungsbewertungserlass und seine Umsetzung vor Ort.

Ausgehend von den Bildungsstandards und den in den Bildungsstandards veröffentlichten Aufgaben sind Fragen des zu erreichenden Abschlussniveaus, der Kompetenzentwicklung, der Aufgabenkultur (unter Beachtung unterschiedlicher Anforderungsniveaus und des intelligenten Übens) sowie die Umsetzung des Leistungsbewertungserlasses in den Fachschaften aller Fächer zu thematisieren.

© Kultusministerium 2009

Bildungsstandards konkret: Link zur KMK-Seite

Die bundesweit geltenden Bildungsstandards finden Sie auf der Seite der Kultusministerkonferenz (KMK).

Überprüfung der Bildungsstandards

Damit das Erreichen der Bildungsstandards durch Testverfahren überprüft werden kann, führt das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungssystem (IQB) die dafür notwendigen Arbeiten der empirischen Absicherung durch. Hierzu koordiniert es u. a. die Entwicklung der Aufgaben zu den Bildungsstandards durch Lehrkräfte in Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern.

Die Einhaltung der Bildungsstandards soll sowohl landesweit als auch länderübergreifend überprüft werden. Die zentrale Überprüfung des Erreichens der Bildungsstandards auf der Basis von Länderstichproben (Ländervergleiche) wird durch das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) durchgeführt.

Für die landesweite Überprüfung der Leistungsfähigkeit einzelner Schulen und Klassen werden flächendeckende Vergleichsarbeiten (VERA 3 und VERA 8) durchgeführt, die sich an den bundesweit geltenden Bildungsstandards orientieren.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des IQB.