Anhörungsverfahren
Derzeit befinden sich keine Lehrpläne im Anhörungsverfahren.
Das gesetzliche Anhörungsverfahren für Rahmenrichtlinien und Lehrpläne ist in §10 Abs. 3 sowie in §§ 76 bis 78 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt festgelegt. Bevor Rahmenrichtlinien oder Lehrpläne erlassen werden, unterrichtet die oberste Schulbehörde rechtzeitig den Landtag über den Entwurf und die Stellungnahme des Landesschulbeirates.
Zusätzlich wird ein Voranhörungsverfahren durchgeführt.