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Anhörungsverfahren/Erprobung

Das gesetzliche Anhörungsverfahren für Rahmenrichtlinien und Lehrpläne ist in §10 Abs. 3 sowie in §§ 76 bis 78 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt festgelegt. Bevor Rahmenrichtlinien oder Lehrpläne erlassen werden, unterrichtet die oberste Schulbehörde rechtzeitig den Landtag über den Entwurf und die Stellungnahme des Landesschulbeirates. Zusätzlich wird ein Voranhörungsverfahren durchgeführt.
Derzeit befinden sich keine Fachlehrpläne in der Anhörung.

Folgende Lehrpläne sind gegenwärtig in der Erprobung:

GYMNASIUMDownload
BiologiePDF
ChemiePDF
PhysikPDF
BERUFLICHES GYMNASIUMDownload
BiologiePDF
ChemiePDF
PhysikPDF
RechnungswesenPDF
WirtschaftslehrePDF
BERUFSBILDENDE SCHULEN (Berufsbezogener Lernbereich)Download
Fachpraktikerin Malerin und Lackiererin/
Fachpraktiker Maler und Lackierer (Berufsschule)
PDF
BERUFSBILDENDE SCHULEN (Fachrichtungsübergreifender Lernbereich)Download
Deutsch (Berufsschule/Berufsfachschule)  PDF
Ethikunterricht (Berufsschule/Berufsfachschule) PDF
Mathematik (Fachoberschule) PDF

Während der Erprobungsphase besteht die Möglichkeit zum öffentlichen Dialog.

Bitte senden Sie uns Ihre Fragen, Meinungen, Hinweise oder Anregungen zu den Entwürfen/Erprobungsfassungen als formlose Textfassung per