Lehrpläne für die Förderschule
An allen Förderschulformen (außer der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) gelten die Lehrpläne der Grundschule und Sekundarschule entsprechend den angestrebten Abschlüssen.
Für Förderschülerinnen und Förderschüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen an Förderschulen für Lernbehinderte sowie an anderen Schulformen werden in Orientierung an den Lehrplänen der Grund- und Sekundarschule schuleigene Lehr- und individuelle Lernpläne entwickelt, die die Grundlage für die Unterrichtsgestaltung bilden.
Um den weiteren Ausbau des gemeinsamen Unterrichts zu unterstützen, wurden vom Kultusministerium Grundsätze für den Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Lernen an allgemeinbildenden Schulen herausgegeben. Diese Grundsätze sowie Anregungen aus der Praxis für die Praxis finden Sie hier.
Deutsche Gebärdensprache als Unterrichtsfach an den Landesbildungszentren für Hörgeschädigte in Sachsen-Anhalt
Die Einführung des Faches "Deutsche Gebärdensprache" an den LBZ für Hörgeschädigte in Sachsen-Anhalt ist ein bedeutender Schritt, die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen weiter umzusetzen.
Der Lehrplan (PDF-Datei) für dieses Fach wurde in den letzten Jahren schulpraktisch erprobt. Seit dem 1.8.2015 ist er verbindliche Arbeitsgrundlage für den Unterricht im Fach Deutsche Gebärdensprache.
Informationsflyer des Kultusministeriums für Eltern zum Fach Deutsche Gebärdensprache
Lehrplan für die Förderschulen für Geistigbehinderte | Download- Adresse | Lehrplan in Kraft ab |
Lehrplan für den Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Verlagsbestellung) | www.km.bayern.de | 1.8.2005 |
Lehrplan für die Berufsschulstufe - Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (Verlagsbestellung) | www.km.bayern.de | 1.8.2008 |
Gemäß RdErl. des MK vom 24.7.2018, S. 128 in: SVBl. LSA Nr. 8/2018 vom 20.8.2018 gelten die o. g. Rahmenrichtlinien des Freistaates Bayern auch in Sachsen-Anhalt.
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