Der Fachbereich "Professionalisierung von Lehrkräften" des LISA
... hält eine breite Palette von Angeboten zur fachlichen und überfachlichen Qualifizierung und Unterstützung von Lehrkräften, Schulteams und Kollegien vor:
Referenzschulen
Abgucken erwünscht ... unter diesem Motto öffnen Referenzschulen als Schulen mit einer besonders erfolgreichen Schulentwicklung für Lehrkräfte aus Sachsen-Anhalt ihre Türen und laden Sie zur Fortbildung ein. Erleben Sie an diesen Schulen Unterricht und Schulalltag, kommen Sie mit den Verantwortlichen an den Referenzschulen ins Gespräch und lassen Sie sich für Ihre eigene Schulentwicklung inspirieren.
Sprachbildung DAZ
Die durchgängige Sprachbildung ist eine der zentralen Aufgaben der Schul- und Unterrichtsentwicklung. Das LISA bietet Unterstützung, Beratung, Fort- und Weiterbildung zu Fragen des sprachsensiblen Unterrichts, der Verknüpfung von fachlichem und sprachlichem Lernen und Lehren sowie der Entwicklung bildungssprachlicher Kompetenzen aller Schülerinnen und Schüler an.
Weitere Informationen zu Deutsch als Zielsprache und sprachsensiblem Unterricht
Führungskräfteentwicklung
Die Führungskräfteentwicklung gliedert sich in amtsvorbereitende und amtsbegleitende Qualifizierung.
Führungskräftevorbereitung
Die Organisation und Durchführung der Qualifizierung künftiger schulischer Führungskräfte liegt in der Verantwortung des Landesinstituts für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen-Anhalt (LISA).
mehr dazu auf dem Bildungsserver Sachsen-Anhalt
Führungskräftebegleitung
Die Organisation und Durchführung der Qualifizierung von bereits berufenen und kommissarisch tätigen Führungskräften liegt seit dem 1. April 2016 in der Verantwortung des Landesschulamtes (LSchA).
mehr dazu auf der Website des Landesschulamtes
Fortbildungsangebote weiterer Träger (Ergänzungsangebote)
Fortbildungsangebote weiterer Träger (z. B. von Hochschulen, der Landeszentrale für politische Bildung, von Fachverbänden, Stiftungen und freien Bildungsträgern) stellen eine Ergänzung zur staatlichen Fortbildung dar (Ergänzungsangebote).
Lehrkräfte können entsprechend dem RdErl. des MK vom 16.9.2013 – 33-03000-2 „Übertragung von Entscheidungsbefugnissen auf Schulleiterinnen und Schulleiter“ für eine Teilnahme an einer Fortbildung mit notwendiger Unterrichtsfreistellung einen Antrag auf Sonderurlaub unter Fortzahlung der Bezüge stellen.
Die Veranstalter sind gebeten, eine Teilnahmebestätigung auszustellen. Entstehende Kosten für die Teilnahme an Veranstaltungen weiterer Träger sind selbst zu tragen.
Ergänzungsangebote als Ersatzangebote
Ein Ergänzungsangebot kann auf Antrag als Ersatz für ein Regelangebot - Ersatzangebot - anerkannt werden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Im Regelangebot ist kein entsprechendes Angebot vorhanden und das Angebot wird innerhalb der Fortbildungskonzeption als notwendig erachtet und
- die haushaltsmäßige Absicherung der Kosten für die Teilnehmerin oder den Teilnehmer des Angebotes ist gegeben.
Mehr dazu auf dem Bildungsserver Sachsen-Anhalt